Update TSE und Fiskalisierung

Warten auf die TSE Cloud

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Technologieoffenheit und Bäckereienhaben die freie Wahl, ob sie sich für eine hardware-basierteoder eine cloud-basierte TSE-Lösung entscheiden. Manch Unternehmer möchte die Cloud-Variante abwarten, dochbis heute gibt es kein final zertifiziertes TSE-Cloud-System. Das BSI hat jüngst neue Vorgaben an die Anwenderumgebung gestellt. „Die Neuerungen betreffenalle cloud-basierten TSE, die sich im Zertifizierungsverfahren befinden. Derzeit ist offen, ob und wann die Cloud-TSE-Anbieterdieneuen Anforderungen umsetzen können und was das für die Vorbereitung der Kassensysteme bedeutet“, fasst Sascha Kaierle, Geschäftsführer KMZ Kassensystem GmbH, zusammen.

Endspurt TSE-Frist

Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. „Am 31. März 2021 endet die TSE-Fristverlängerung der Kassensicherungsverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen in allen Bundesländern außer Bremen gilt“, sagt Sascha Kaierle. Es bleiben also noch knapp sechs Wochen, um eine finale Einrichtung abzuschließen. Falls ein Kassensystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE gesichert ist, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.

TSE: Hardware oder Cloud?

„Wir empfehlen die hardware-basierte TSE. Denn abgesehen von der fehlenden Zertifizierung und den rechtlichen Unklarheiten wurden bisher keine konkreten Preise festgelegt, die seitens der TSE-Anbieter zusätzlich monatlich oder jährlich für die Cloud-Nutzung anfallen. Die Hardware-Variante bietet Rechtssicherheit und Kostentransparenz“, sagt Sascha Kaierle. Egal ob hardware-basierte oder eine cloud-basierte TSE-Lösung: DieTSE-Software verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse und übergibt die Daten verschlüsselt an die Kasse zurück. Zusätzlich speichert die TSE die Vorgänge in kumulierter Form. Beide Aufzeichnungen der Kassendaten, also das DSFinV-K Datenformat aus der Kassesowie die Daten der TSE, müssen bei einer Prüfung abgegeben werden, damit die Stimmigkeit geprüft werden kann.

Meldepflicht Online-Plattform

Immer noch nicht konkretisiert ist die Kassenmeldepflicht. „Im Gespräch ist eine Onlineplattform, wo Kassen (unddie zugehörige TSE) an das Finanzamt gemeldet werden können, inklusive Informationen pro Kassenstandort“, sagt Sascha Kaierle.

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