TSE ist Pflicht: Übergangsregelung beendet

Dieser Artikel erschien ursprünglich am 09.02.2022 und wurde überprüft und aktualisiert.

 

Seit dem 01.01.2023 dürfen elektronische Kassen nicht mehr ohne TSE verwendet werden. Damit endet nach der Fristverlängerung für alle Kassensysteme nun auch die Übergangsregelung für jene Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden konnten. Nun müssen alle elektronischen Kassensysteme eine Finanzamt-konforme TSE besitzen.

 

Die TSE ist also seit 01.01.2023 Pflicht für ALLE elektronischen Kassensysteme. Gibt es jetzt noch etwas zu beachten? Ja! Zum Beispiel: Was passiert, wenn die TSE mal ausfällt? Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um die TSE-Pflicht. 

 

Bis wann muss ein TSE-Ausfall behoben werden?

 

Grundsätzlich darf eine Kasse kurzzeitig ohne TSE arbeiten, um Betriebsabläufe nicht zu unterbinden. Jedes Unternehmen muss aber dafür Sorge tragen, den Ausfall zeitnah zu richten und die TSE wieder in Betrieb zu nehmen.

 

Wer trägt die Verantwortung, wenn die TSE ausfällt?

 

Unternehmen müssen sich selbst darum kümmern, dass jede TSE jeder Kasse läuft, und daher umgehend den Support informieren, damit das Problem behoben werden kann.

 

Muss bei Problemen die TSE immer ausgetauscht werden?

 

Manchmal können die Probleme der TSE remote gelöst werden. Liegt der Ursprung des Ausfalls bei der Hardware und ist diese defekt, muss die TSE komplett ausgetauscht werden.

 

Wie erkenne ich, dass die TSE ausgefallen ist?

 

Fällt die TSE aus, erscheint eine Fehlermeldung an der Kasse.

 

 

Alle 30 Minuten wird die Funktion der TSE geprüft. Sollte es ein Problem geben, erscheint eine Fehlermeldung an der Kasse. Wenn die Fehlermeldung aber ignoriert wird und wochenlang halbstündlich weggedrückt wird, ohne der Zentrale Bescheid zu geben, wird es schwierig, das noch zu argumentieren.

Sascha Kaierle, Geschäftsführer KMZ Kassensystem GmbH

 

TSE Pflicht: Mit mycopago auf der sicheren Seite

 

Damit Fehlermeldungen nicht ständig weggedrückt werden und ein TSE-Ausfall dadurch länger unbemerkt bleibt, gibt es bei mycopago ein automatisiertes TSE-Monitoring. Sollte die TSE ausfallen, sendet mycopago eine Push-Nachricht an alle verantwortlichen Personen – so gibt es nicht nur eine Info an der betroffenen Kasse. Durch diese automatischen Benachrichtigungen werden TSE-Ausfälle sofort erkannt und können schnellstmöglich behoben werden.

 

 

Gerade, wenn es darum geht, Ausfälle sofort zu erkennen und schnell zu handeln, sind Automatismen sehr wichtig und eine gute Unterstützung. Das TSE-Monitoring von mycopago erkennt Fehler und informiert die Zentrale. Damit haben missverstandene Fehlermeldungen keine Chance.

Sascha Kaierle, Geschäftsführer KMZ Kassensystem GmbH

 

Was macht die TSE?

 

Die technische Sicherheitseinrichtung erfasst nach gesetzlichen Vorgaben die Start- und Endpunkte von Bestellungen und generiert Datum, Signatur und einen Public Key, die sich auf jedem Kassenbon befinden. Die TSE als Hardware-Variante besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die cloudbasierte TSE-Lösung hingegen wird ohne zusätzlichen USB-Stick oder andere Hardware direkt in das Produkt eingebunden. Alle Kasseneingaben werden mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen. Diese werden in der TSE für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Die digitale Schnittstelle ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung an die Finanzbehörde – beispielsweise zur Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der Kassenaufzeichnungen.

 

Kasse mit TSE kaufen oder mieten

 

Mit KMZ als Kassenpartner finden Sie das ideale Kassensystem mit TSE für Ihren Betrieb – für Bäckerei, Gastronomie und Handel. Vereinbaren Sie direkt einen Termin und wir besprechen, welche Kasse am besten zu Ihnen passt.

 

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KMZ als kompetenter Ansprechpartner

 

KMZ stattet Kassensysteme mit der zertifizierten TSE und dem in der Kassenverordnung vorgeschriebenen Manipulationsschutz aus und stellt sicher, dass Ihr Kassensystem den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

 

Für Anfragen wenden Sie sich gerne telefonisch an uns!

 

Tel.: 07471 98491-0

 


TSE: Regelungen, Fristen und Begriffe im Überblick

 

Wichtige Fristen: Bis wann muss die TSE installiert sein?

 

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) besagt, dass elektronische Kassensysteme in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integrieren können müssen. Unsere Kassenlösungen für Gastronomie, Bäckerei und Einzelhandel erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Durch Verzögerungen bei der Zertifizierung der TSE und Lieferschwierigkeiten der TSE-Module hatte das Bundesfinanzministerium bereits im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung verabschiedet.

 

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde erweitert als TSE-Fristverlängerung bis 31. März 2021, wenn ein Nachweis vorlag, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber fristgerecht vor dem 1. Oktober 2020 verbindlich bestellt oder beauftragt wurde. Auch die Cloud-TSE wurde erst im Mai 2021 vom BSI abschließend zertifiziert. Alle KMZ-Kassen wurden rechtzeitig umgestellt und aufgerüstet. Ausnahme dieser Regelungen bilden Kassen, die nicht nachgerüstet werden konnten und zwischen dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden. Doch das galt nur bis 2022.

 

TSE Übergangsregelung für ältere Kassen endete am 31.12.2022

 

Der Austausch der älteren Kassensysteme muss nach Übergangsregelung bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Die konkreten Vorgaben können in den verschiedenen Bundesländern variieren. Folglich bleibt noch ein knappes Jahr, um ältere Kassensysteme zu ersetzen. Sind sie weiterhin im Einsatz oder besitzt ein Kassensystem ab dem 1. Januar 2023 keine TSE, sieht das Gesetz ein Bußgeld in Höhe von 25.000 € vor. Schon jetzt wird von den Finanzinstituten in allen Bundesländern kontrolliert und klar signalisiert, dass künftig noch stärker hingesehen wird. Demnach haben die Finanzämter keine Nachsicht mehr, wenn Unternehmen Kassen ohne TSE betreiben. Sie werden spätestens Anfang des Jahres 2023 massive Probleme bekommen, wenn der Umstieg auf eine TSE Kasse nicht rechtzeitig erfolgt.

 

TSE Fristen: Was ist der Unterschied?

 

Laut der neuen Kassensicherungsverordnung „KassenSichV“ besteht seit 1. Januar 2020 die Pflicht, Kassen mit Manipulationsschutz in Form einer TSE einzusetzen.

 

TSE Nichtbeanstandungsregelung

 

Aufgrund von Verzögerungen im TSE-Zertifizierungsverfahren wurde klar, dass der 1. Januar 2020 unmöglich gehalten werden konnte. So traf das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung.

 

TSE Fristverlängerung

 

Die Fristverlängerung der offiziellen Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung der Kassensysteme endete am 31. März 2021. Diese greift, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die Umrüstung der elektronischen Kassensysteme mit einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber fristgerecht vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte.

 

TSE Übergangsregelung mit Übergangsfrist

 

Die Übergangsregelung bis Ende des Jahres 2022 wurde zum Schutz älterer Kassensysteme getroffen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 erworben wurden und nicht aufgerüstet werden konnten.

 

TSE Ausnahmeregelung für ältere Kassen

 

Die Ausnahmeregelung entspricht der TSE Übergangsfrist für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden können. Sie endet am 31. Dezember 2022.

 

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