TSE Fristverlängerung: Übergangsregelung endet

Ab 01.01.2023 dürfen elektronische Kassen nicht mehr ohne TSE verwendet werden. Damit endet nach der Fristverlängerung für alle Kassensysteme nun auch die Ausnahmeregelung für jene Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden konnten. Diese Übergangsregelung diente dem Schutz älterer Kassensysteme, um keine kurzfristige erneute Investition zu erzwingen. Kassensysteme hingegen, die nach dem 01. Januar 2020 erworben wurden, müssen eine finanzamtkonforme TSE besitzen.

 

Wichtige Fristen: Bis wann muss die TSE installiert sein?

 

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) besagt, dass elektronische Kassensysteme in Deutschland seit dem 01.01.2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integrieren können müssen. Unsere Kassenlösungen für Gastronomie, Bäckerei und Einzelhandel erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Durch Verzögerungen bei der Zertifizierung der TSE und Lieferschwierigkeiten der TSE-Module hatte das Bundesfinanzministerium bereits im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung verabschiedet.

 

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde erweitert als TSE-Fristverlängerung bis 31. März 2021, wenn ein Nachweis vorlag, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber fristgerecht vor dem 1. Oktober 2020 verbindlich bestellt oder beauftragt wurde. Auch die Cloud-TSE wurde erst im Mai 2021 vom BSI abschließend zertifiziert. Alle KMZ-Kassen wurden rechtzeitig umgestellt und aufgerüstet. Ausnahme dieser Regelungen bilden Kassen, die nicht nachgerüstet werden konnten und zwischen dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden. Doch das gilt nur noch 2022.

 

TSE Übergangsregelung für ältere Kassen endet am 31.12.2022

 

Der Austausch der älteren Kassensysteme muss nach Übergangsregelung bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Die konkreten Vorgaben können in den verschiedenen Bundesländern variieren. Folglich bleibt noch ein knappes Jahr, um ältere Kassensysteme zu ersetzen. Sind sie weiterhin im Einsatz oder besitzt ein Kassensystem ab dem 01. Januar 2023 keine TSE, sieht das Gesetz ein Bußgeld in Höhe von 25.000 € vor. Schon jetzt wird von den Finanzinstituten in allen Bundesländern kontrolliert und klar signalisiert, dass künftig noch stärker hingesehen wird. Demnach haben die Finanzämter keine Nachsicht mehr, wenn Unternehmen Kassen ohne TSE betreiben. Sie werden spätestens Anfang des Jahres 2023 massive Probleme bekommen, wenn der Umstieg auf eine TSE Kasse nicht rechtzeitig erfolgt.

 

Was macht die TSE?

 

Die technische Sicherheitseinrichtung erfasst nach gesetzlichen Vorgaben die Start- und Endpunkte von Bestellungen und generiert Datum, Signatur und einen Public Key, die sich auf jedem Kassenbon befinden. Die TSE als Hardware-Variante besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die cloudbasierte TSE-Lösung hingegen wird ohne zusätzlichen USB-Stick oder andere Hardware direkt in das Produkt eingebunden. Alle Kasseneingaben werden mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen. Diese werden in der TSE für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Die digitale Schnittstelle ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung an die Finanzbehörde – beispielsweise zur Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der Kassenaufzeichnungen.

 

TSE Fristen: Was ist der Unterschied?

 

Laut der neuen Kassensicherungsverordnung „KassenSichV" besteht seit 1. Januar 2020 die Pflicht, Kassen mit Manipulationsschutz in Form einer TSE einzusetzen.

 

TSE Nichtbeanstandungsregelung

 

Aufgrund von Verzögerungen im TSE-Zertifizierungsverfahren wurde klar, dass der 01.01.2020 unmöglich gehalten werden konnte. So traf das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung.

 

TSE Fristverlängerung

 

Die Fristverlängerung der offiziellen Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung der Kassensysteme endete am 31. März 2021. Diese greift, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die Umrüstung der elektronischen Kassensysteme mit einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber fristgerecht vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte.

 

TSE Übergangsregelung mit Übergangsfrist

 

Die Übergangsregelung bis Ende des Jahres 2022 wurde zum Schutz älterer Kassensysteme getroffen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 erworben wurden und nicht aufgerüstet werden konnten.

 

TSE Ausnahmeregelung für ältere Kassen

 

Die Ausnahmeregelung entspricht der TSE Übergangsfrist für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden können. Sie endet am 31. Dezember 2022.

 

Link zum Ursprungsbeitrag: https://kmz-kassensystem.de/aktuell/tse-uebergangsregelung/

 


 

 

Drei Spezialisten für Ihren Unternehmenserfolg

OPTIMOBERCHER

Hocheffiziente IT-Lösungen
für Bäckereien

COMPDATA

Leistungsstarke Hard-
und Software für Bäckereien

KMZ – KASSENSYSTEME

Hochwertige
vernetzte Kassensysteme

zu den Partnernzu den Partnern

Unsere Kompetenzen in Zahlen

Jedes Unternehmen ist Spezialist auf seinem Gebiet. Die Summe unserer Kompetenzen ist einzigartig in der Branche.
 

80

Jahre
Erfahrung

140

Spezialisierte
Mitarbeiter

630

Zufriedene
Kunden

24/7

Service rund
um die Uhr

Schreiben Sie uns eine E-Mail

kontakt@it-kompetenz-forum.de