Ein wichtiges Thema für die Gespräche am iba-Messestand ist das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Bereits seit dem 01.01.2018 gibt die aktuelle Rechtsprechung dem Finanzamt die Möglichkeit, eine sogenannte Kassen-Nachschau direkt an der Kasse und ohne Vorankündigung durchzuführen. Zum 01.01.2020 tritt eine weitere umfangreiche Änderung in Kraft. Alle Kassenplätze, die mit Strom betrieben werden, müssen mit einem Manipulationsschutz versehen werden. Technische Vorgaben existieren noch nicht, wie der Einsatz eines Chips oder eine mögliche Software des Finanzministeriums. Dennoch empfiehlt Kassenspezialist KMZ, Kassensysteme schon heute darauf vorzubereiten, um so bei der kommenden Entscheidung kurzfristig reagieren und die softwareseitige Einrichtung im besten Fall per Fernwartung vornehmen zu können.